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Weiterbildung

Wenn eine Ärztin / ein Arzt die Berufsausbildung beendet hat, kann sie / er die Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt anstreben. Dazu bedarf es einer mehrjährigen Weiterbildungszeit. Sie erfolgt unter der Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte, die zur Weiterbildung befugt sind. Jede Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Die Landesärztekammern sind für die ärztliche Weiterbildung in ihrem Bereich zuständig. Sie wachen über die Kriterien der Weiterbildung, führen die Prüfungen durch und erteilen die Anerkennungen.

Die Bundesärztekammer empfiehlt in der Muster-Weiterbildungsordnung den Landesärztekammern die Inhalte der Weiterbildungsordnungen auf Landesebene. Rechtsverbindlich ist nur das Satzungsrecht der einzelnen Länderkammern

Die Weiterbildung erfolgt in festgelegter Form bezüglich der Weiterbildungszeiten und -inhalte, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.

Inhalt

 

 

Empfehlungen und Projekte der Bundesärztekammer zur Weiterbildung

 

Regelungen und Projekte der Landesärztekammern

Zugang zu den Weiterbildungsseiten der Ärztekammern
(mit der Maus bitte über das entsprechende Bundesland fahren)

Fortbildung_01.gif

 

zuletzt verändert: 26.07.2010 11:27
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