Weiterbildung
Wenn eine Ärztin / ein Arzt die Berufsausbildung beendet hat, kann sie / er die Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt anstreben. Dazu bedarf es einer mehrjährigen Weiterbildungszeit. Sie erfolgt unter der Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte, die zur Weiterbildung befugt sind. Jede Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die Landesärztekammern sind für die ärztliche Weiterbildung in ihrem Bereich zuständig. Sie wachen über die Kriterien der Weiterbildung, führen die Prüfungen durch und erteilen die Anerkennungen.
Die Bundesärztekammer empfiehlt in der Muster-Weiterbildungsordnung den Landesärztekammern die Inhalte der Weiterbildungsordnungen auf Landesebene. Rechtsverbindlich ist nur das Satzungsrecht der einzelnen Länderkammern
Die Weiterbildung erfolgt in festgelegter Form bezüglich der Weiterbildungszeiten und -inhalte, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
Inhalt
- Empfehlungen und Projekte der Bundesärztekammer zur Weiterbildung
- Regelungen und Projekte der Landesärztekammern
Empfehlungen und Projekte der Bundesärztekammer zur Weiterbildung
- (Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinie
- (Muster-)Kursbücher für die Weiterbildung - Lehr-/Lernziele und Inhalte der Weiterbildung
- (Muster-)Logbücher für die Weiterbildung - Dokumentationsformulare für Ärzte in Weiterbildung
- Weiterbildungsbefugnis, Weiterbildungsstätten
- Anrechung ärztlicher Tätigkeit im Ausland
- Evaluation der Weiterbildung
Regelungen und Projekte der Landesärztekammern
Zugang zu den Weiterbildungsseiten der Ärztekammern
(mit der Maus bitte über das entsprechende Bundesland fahren)

