Fortbildung
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Sie finden hier Regelungen zur Fortbildung, Zugang zu anerkannten CME-Angeboten und zu Online-Bildungsangeboten.
Fortbildung ist zu unterscheiden von ärztlicher Ausbildung (Medizinstudium) und ärztlicher Weiterbildung.
Inhalt
- Rechtliche und vertragliche Regelungen zur Fortbildung
- Fortbildung in den Ärztekammern
- Fortbildung in den Kassenärztlichen Vereinigungen
- Online-Fortbildungs- und -Lernangebote
- Service: Unabhängigkeit der Fortbildung von Interessen Dritter
Rechtliche und vertragliche Regelungen zur Fortbildung
- Rechtliche Vorgaben (BÄK)
- Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung (BÄK)
- Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte (KBV)
- Fortbildungspflicht in zugelassenen Krankenhäusern (G-BA)
Fortbildung in den Ärztekammern
Fortbildungsportal der Ärztekammern - für das Fortbildungszertifikat anerkannte Fortbildungsmaßnahmen
(mit der Maus bitte über das entsprechende Bundesland fahren)

Fortbildung in den Kassenärztlichen Vereinigungen
(mit der Maus bitte über das entsprechende Bundesland fahren)

Online-Fortbildungs- und -Lernangebote
- Fortbildungsportal des Arzneimittel-Infoservice (KBV)
- Online-Fortbildung Ärztekammer Nordrhein
- Online-Fortbildung Bayerische Landesärztekammer
- Interaktive Lernangebote, Zusammenstellung der Ärztekammer Niedersachsen
- LRSMed - Multimediale Lehr- und Lernmodule in der Medizin (IMIBE, Uni Essen)
- Recherchesystem für e-Learning Angebote (ZB MED)
- Virtuelle Videothek für Medizin (DocCheck, DIMDI)
- Chirurgische Mediathek (DGCh)
